KLV: Ein flexiblerer Prozess
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um die KLV haben sich weiterentwickelt. Dank des Selbstanordnungsrechts für Pflegefachpersonen bei bestimmten Leistungen ist eine ärztliche Unterschrift heute nicht mehr in jedem Fall erforderlich.
MedLink passt seinen Prozess an diese neue Realität an. Enthält eine KLV keine Leistungen des Typs B, kann sie neu auch ohne eingetragenes Rücklaufdatum des Arztes direkt an den Versicherer gesendet werden.
In diesem Fall bleibt das Rücklaufdatum des Arztes bewusst leer und kann später nicht mehr ergänzt werden. So ist jederzeit eindeutig nachvollziehbar, welche KLV keine ärztliche Unterschrift benötigen und bei welchen sie weiterhin erforderlich ist.
Ihre Vorteile:
- ein Prozess, der den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht;
- weniger unnötige administrative Blockaden vor der Übermittlung an den Versicherer;
- eine schnellere Bearbeitung von KLV mit ausschliesslich Leistungen der Typen A und C.
Mit dieser Anpassung entwickelt MedLink seine Prozesse konsequent im Einklang mit den Veränderungen des Schweizer Gesundheitswesens weiter. Wo regulatorische Entwicklungen einzelne Arbeitsschritte überflüssig machen, sorgt MedLink für einfachere Abläufe und unterstützt Spitex-Organisationen dabei, ihre administrativen Prozesse effizient und zukunftssicher zu gestalten.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie bei der Einführung – schreiben Sie uns an support@med-link.org.