Qualitätskontrolle: Behalten Sie die Zeiten im Blick
Vergleichen Sie die erfassten, verrechneten und in der KLV-Verordnung ausgewiesenen Zeiten auf einen Blick. So stärken Sie die Qualitätskontrolle der Abrechnung und erkennen frühzeitig Betreuungen, die neu beurteilt werden sollten.