Teilstorno: Gesperrte Rechnung freigeben
Seit der Einführung der Teilstorno vergleicht MedLink die ursprüngliche mit der neuen Rechnung. Nur geänderte Komponenten – Klient, Zahler oder öffentliche Hand – werden übermittelt, um Doppelübermittlungen zu vermeiden.
In bestimmten Situationen muss eine von MedLink als unverändert erkannte Komponente dennoch erneut übermittelt werden: etwa bei einer Leistungsänderung ohne Auswirkung auf den Tarif, einer Änderung des Leistungsdatums oder auf ausdrücklichen Wunsch einer Versicherung.
Die Entscheidung liegt bei der Spitex
Nach einem Teilstorno können neu eine oder mehrere gesperrte Komponenten der neuen Rechnung freigegeben werden.
Eine freigegebene Komponente wird anschliessend an die Debitorenbuchhaltung und via Ekarus übermittelt. Die zugehörige Gutschrift wird automatisch ebenfalls freigegeben.
Wie wird eine Rechnung freigegeben?
Die Freigabe erfolgt in drei Schritten:
- Die freizugebende(n) Komponente(n) auswählen: Zahler, Klient und/oder öffentliche Hand.
- Die Auswahl speichern.
- Die Freigabe über den Status «Rechnung freigeben» auslösen.
MedLink behält damit die Automatisierung bei, die unnötige Übermittlungen verhindert, und überlässt gleichzeitig der Spitex die endgültige Entscheidung, wenn eine erneute Übermittlung erforderlich ist.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie bei der Einführung – schreiben Sie uns an spitex-support@med-link.org.