Wie Sie das Einkassieren der Restfinanzierung erleichtern können
Das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz gibt den Kantonen oder Gemeinden die Kompetenz, die Beträge und das Verfahren für die Rückerstattung der Restfinanzierung selbst festzulegen. Den Kunden von MLS stehen Berichte zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie die Inkassoanträge stellen können.
Manche Behörden ermöglichen schon die papierlose Abwicklung von Restfinanzierungsanträgen und deren Einkassierung. Dies ist insbesondere in Basel-Stadt der Fall, wo der Datenfluss mit denjenigen Spitex-Organisationen, die Curabill als Datenübermittler gewählt haben, automatisiert wurde.
Seit kurzem bietet auch der Kanton Waadt über die CEESV an, die Abläufe der Restfinanzierung zu digitalisieren.
Wenn Sie von diesen neuesten Entwicklungen profitieren und so Ihren Verwaltungsaufwand verringern möchten, wenden Sie sich an uns: Wir werden mit Ihnen die Möglichkeiten der Automatisierung erörtern.