Pflegende Angehörige: ein neuer Bezeichnung zur besseren Handhabe der Restkostenfinanzierung (SD03)
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Spitex-Institutionen, die in bestimmten Kantonen tätig sind, die von pflegenden Angehörigen geleisteten Pflegezeiten bei der Rechnungsstellung an die Versicherungen und Gemeinden separat ausweisen. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, wird eine spezielle Leistungsart «KLV C PA» eingeführt.
Dieser neue Bezeichnung ermöglicht eine klare Unterscheidung zwischen C-Leistungen (Grundpflege), die von pflegenden Angehörigen erbracht werden, und solchen, die von Fachkräften erbracht werden. Basierend auf den neuen Tarifpositionen, ist er ein zentrales Element für die Anwendung einer separaten Restfinanzierung und trägt zu einer übersichtlicheren, transparenteren und wirtschaftlich angemesseneren Abrechnung bei.
Um die Qualität, Kohärenz und Zuverlässigkeit der übermittelten Daten zu gewährleisten, wird diese Entwicklung von der Einführung eines verstärkten Kontrollsystems begleitet, das insbesondere auf Stichprobenkontrollen der Arbeitszeiten basiert.
Konkret wird der Bezeichnung unter dem Menü „SD03 – Bezahler öffentliche Hand” angezeigt:
- „KLV C PA” unter der Ansicht ORION,
- sowie in den Ansichten „Rechnung” und „Sammelrechnung” und im entsprechenden Bericht des Letzteren unter den Bezeichnungen „Min C (PA)” und „CHF C (PA)”.
👉 Diese Darstellung gewährleistet eine klare Identifizierung der betreffenden Leistungen, erleichtert die Kontrollen und ermöglicht die Anwendung einer differenzierten Restfinanzierung durch die Gemeinden.
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