Mehr Flexibilität bei der Bearbeitung von IV-Fallnummern
Derzeit kann die Fallnummer bei einem Mandat mit der Invalidenversicherung als Garantiegeber nicht mehr geändert werden, sobald das Mandat bestätigt wurde.
Um effizienter und flexibler zu werden, kann die Fallnummer nun auch nach der Bestätigung des Mandats noch geändert werden, solange noch keine mandatsbezogene Rechnung erstellt wurde. Sobald Sie die endgültige Fallnummer erhalten haben, können Sie diese speichern und sparen sich so das Kopieren des Mandats.
Sobald eine Rechnung für das Mandat mit der vorläufigen Nummer erstellt wurde, muss das jedoch Mandat erneut kopiert werden, um dann die endgültige Nummer eingeben zu können. Auf diese Weise werden die mit den Rechnungen an die IV übermittelten Fallnummern, immer mit denen der Mandate übereinstimmen, die mit den ausgestellten Rechnungen verknüpft sind.
Darüber hinaus wird das Layout des Blocks Versicherungen des Formulars geändert, um die Navigation und das Lesen zu vereinfachen:
Um die Rechnungskontrollen zu vereinfachen, wird schließlich eine Sperre im Vorfeld des Prozesses eingeführt: Die Bestätigung eines Mandats mit der IV als Garant kann nur erfolgen, wenn eine Fallnummer ausgefüllt ist. Das hilft Fehler durch fehlende Angaben zu vermieden.