ArG: Schützen Sie Ihre Mitarbeiter
In der Schweiz wird die maximale wöchentliche Arbeitszeit durch das Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) sowie durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) und individuelle Arbeitsverträge geregelt.
Die Gesamtarbeitsverträge (GAV) für das Pflegepersonal können je nach Region, Art der Gesundheitseinrichtung und anderen Faktoren variieren. Im Allgemeinen werden diese Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt, um Arbeitsbedingungen, Löhne und andere Vorteile für die Beschäftigten im Gesundheitswesen festzulegen.
Einige Beispiele für relevante GAV für das Pflegepersonal:
– Die GAV des Berner Gesundheitswesens
– Die GAV von Basel-Stadt und Basel-Landschaft
– Die GAV von Freiburg
– Die GAV der Stadt Luzern und Umgebung (Luzerner Gesundheitswesen)
– Die GAV von Neuenburg
– Die GAV Gesundheit Waadt
– Die GAV Gesundheit Genf
– Die GAV Gesundheit Zürich
– Die nationale GAV Gesundheit Schweiz
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Details der GAV je nach Region variieren und Gegenstand regelmässiger Überprüfungen sein können, die im Zuge von Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien erfolgen. Um genaue und aktuelle Informationen über die für das Pflegepersonal in einer bestimmten Region in der Schweiz geltenden GAV zu erhalten, wird empfohlen, sich an örtliche Gewerkschaften oder die zuständigen Behörden zu wenden.
Es sind auch einige wichtige Punkte bezüglich der kontinuierlichen Arbeit (ArG, Art. 24) zu beachten: Da kontinuierliche Arbeit Nacht- und Sonntagsarbeit sowie manchmal unregelmässige Schichtwechsel und verlängerte wöchentliche Arbeitszeiten umfasst, unterliegt kontinuierliche Arbeit einer obligatorischen Genehmigung:
– durch das SECO für regelmässige oder periodische Arbeit,
– durch die Kantone für temporäre Arbeit.
Die Kontrollen über die Stundenabrechnungen in MedLink werden in Kürze aktualisiert, um die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäss dem Bundesgesetz zu berücksichtigen. Die entsprechenden Kontrollen und Kennzahlen werden in einem kommenden Newsletter vorgestellt.
Wir stehen Ihnen für Fragen oder Anliegen gerne zur Verfügung. Sie können sich jederzeit an unser Beratungsteam wenden, indem Sie an spitex-support@med-link.org schreiben.