Hilflosenentschädigung und Versicherungen: Sparen Sie Zeit bei der Administration
Das Gesetz (siehe Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) sieht vor, dass der ärztliche Befund, der die Entschädigung für schwere oder mittelschwere Hilflosigkeit begründet und die von der AHV, der IV oder der Unfallversicherung ausbezahlt wird, als unbefristete ärztliche Verordnung oder Anordnung für die durch die Hilflosigkeit erforderten Leistungen gilt.
Um Ihnen die Verwaltungsarbeit zu erleichtern, wird auf dem mit MedLink erstellten Bedarfsmeldeformular nun angegeben, ob der Klient eine leichte, mittlere oder schwere Hilfslosigkeit aufweist.
Unsere Supportabteilung steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung : spitex-support@med-link.org.