Pflegende Angehörige: eine neue Bezeichnung zur besseren Handhabe der Restkostenfinanzierung (SD03)
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Spitex-Institutionen, die in bestimmten Kantonen tätig sind, die von pflegenden Angehörigen geleisteten Pflegezeiten bei der Rechnungsstellung an die Versicherungen und Gemeinden separat ausweisen. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, wird eine spezielle Leistungsart «KLV C PA» eingeführt.
Die neue Bezeichnung sorgt für eine eindeutige Abgrenzung zwischen C-Leistungen (Grundpflege), die durch pflegende Angehörige erbracht werden, und jenen, die von Fachpersonen ausgeführt werden. Basierend auf den neuen Tarifpositionen ist sie ein zentrales Element für die Anwendung einer separaten Restfinanzierung und trägt zu einer übersichtlicheren, transparenteren und wirtschaftlich angemesseneren Abrechnung bei.
Um die Qualität, Kohärenz und Zuverlässigkeit der übermittelten Daten zu gewährleisten, wird diese Entwicklung von der Einführung eines verstärkten Kontrollsystems begleitet, das insbesondere auf Stichprobenkontrollen der Arbeitszeiten basiert.
Konkret wird die Bezeichnung unter dem Menü „SD03 – Bezahler öffentliche Hand” angezeigt:
- „KLV C PA” unter der Ansicht ORION,
- sowie in den Ansichten „Rechnung” und „Sammelrechnung” und im entsprechenden Bericht des Letzteren unter den Bezeichnungen „Min C (PA)” und „CHF C (PA)”.
👉 Diese Darstellung gewährleistet eine klare Identifizierung der betreffenden Leistungen, erleichtert die Kontrollen und ermöglicht die Anwendung einer differenzierten Restfinanzierung durch die Gemeinden.
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