Die neue Verordnung ist da: Einfachheit, Effizienz und Flexibilität stehen im Mittelpunkt
Regulatorische Änderungen
Der gesetzliche Rahmen der KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) wurde aktualisiert. Die Hauptziele sind, den Verwaltungsaufwand für die Angehörigen der Gesundheitsberufe zu verringern und die Prozesse agiler zu gestalten, ohne die Qualität und die Nachvollziehbarkeit der Versorgung zu beeinträchtigen.
Diese Änderung wird durch die geänderte Verordnung des EDI (RO 2024 221) über die Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geregelt.
Was ändert sich konkret bei der KLV?
Die Änderungen konzentrieren sich auf die von den Ärzten geforderten Validierungen für bestimmte Leistungen:
- Leistungen A und C:
Ärzte müssen nun lediglich über diese Dienste informiert werden, ohne die genaue Anzahl der Stunden bestätigen zu müssen. - Leistungen B:
Ärzte müssen weiterhin die Stundenanzahl validieren, wie bisher.
Diese Vereinfachung eliminiert einen Großteil der zeitaufwändigen Validierungen, während gleichzeitig eine strenge Kontrolle über die Leistungen erhalten bleibt, die eine detaillierte Nachverfolgung erfordern.
Wie MedLink diese Änderungen umsetzt
MedLink passt sich an, um diesen neuen Anforderungen vollständig gerecht zu werden.
Für die Erstellung Ihrer nächsten KLV können Sie:
- Das aktuelle Format beibehalten,
- Beide Formate gleichzeitig nutzen.
Welche Wahl treffen Sie?
Ohne Rückmeldung Ihrerseits wird das aktuelle Format beibehalten.
Wir laden Sie ein, unser Beraterteam zu kontaktieren, indem Sie an spitex-support@med-link.org schreiben.