Pflegende Angehörige: ein neuer Bezeichnung zur besseren Handhabe der Restkostenfinanzierung (SD03)
Die kantonalen Behörden führen eine separate und kontrollierte Abrechnung der von pflegenden Angehörigen erbrachten Leistungen ein. Diese Entwicklung, die durch erhöhte Anforderungen an Transparenz, Fairness und Zuverlässigkeit der Daten vorangetrieben wird, stützt sich ab 2026 auf eine neue Art von Leistung, mit der diese Pflege klar identifiziert werden kann.